Teil- oder Vollsperrung?
Sie würden am liebsten voll sperren, weil es einfacher ist. Verständlich. Die Behörde sieht das meistens anders. Eine Teilsperrung reicht, wenn der Verkehr sicher am Arbeitsbereich vorbeigeführt werden kann; bei einer Vollsperrung ist der Abschnitt ganz geschlossen. Was möglich ist, entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach Fahrbahnbreite, Verkehr und Sicherheitsräumen. Wir schlagen die Variante vor, die sie auch genehmigt.

